Projektbeschreibungen 2012

Raumordnungsverfahren (ROV) zur Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung - Sondergutachten Flora und Fauna und Sondergutachten Natura 2000

im Auftrag der DB AG

Die Landesplanungsbehörde von Schleswig-Holstein prüft die Raumverträglichkeit des Vorhabens der sog. Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) in einem Raumordnungsverfahren (ROV) auf der Grundlage von § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 1 der Raumordnungsverordnung und der §§ 14 ff. Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein (LaPlaG).

Am 22. Juni 2010 wurde das Vorhaben zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens (ROV) im Rahmen einer Antragskonferenz gemäß § 14a Abs. 1 S. 1 LaPlaG mit der DB Netz AG als Vorhabenträger und der von ihr mit der Planung beauftragten DB ProjektBau GmbH und den Trägern öffentlicher Belange erörtert.
Ziel des ROV ist eine Vorklärung der mit dem Projekt verbundenen räumlichen Eingriffe und eine entsprechende Optimierung des Trassenverlaufs zwischen Lübeck und Großenbrode unter Berücksichtigung der Auswirkungen der verschiedenen Trassenvarianten.
Mitte Mai 2011 wurde die Bietergemeinschaft TGP / Cochet Consult / Planungsgruppe Umwelt / leguan gmbh von der DB AG beauftragt, die für das ROV erforderliche UVS zu erstellen.
Die leguan gmbh, Hamburg war in diesem Verfahren für die Prüfung der Belange nach § 34 BNatSchG (Sondergutachten NATURA 2000) sowie für die Untersuchung und Auswertung der biologischen Grundlagen (Sondergutachten Flora und Fauna) verantwortlich.



Sondergutachten Flora und Fauna

Die zu untersuchenden Organismengruppen wurden vor Auftragserteilung zwischen Vorhabensträger (DB AG), Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (MLUR) sowie den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden (UNB) der Stadt Lübeck und des Kreises Ostholstein festgelegt. Zu untersuchen waren gefährdete sowie besonders und streng geschützte Pflanzenarten, Libellen, Heuschrecken, Tagfalter und Widderchen, Amphibien, Reptilien, Brut- und Rastvögel und Fledermäuse. Vorkommen von sonstigen Säugetieren waren zu recherchieren. In Abhängigkeit der betrachteten Artengruppe wurde das Untersuchungsgebiet (UG) differenziert abgegrenzt.

Um für die Belange des Raumordnungsverfahrens (ROV) innerhalb des Untersuchungsgebietes (UG) maßstäblich angepasste Bewertungsgrundlagen zu erhalten, wurde ein differenziertes Untersuchungsdesign gewählt. Zur Erfassung des für die Bewertung relevanten Arteninventars innerhalb des UG fanden 2 verschiedene Methoden Anwendung:

1.) Für gefährdete und geschützte Pflanzen, Libellen, Heuschrecken, Tagfalter und Widderchen, Reptilien und Fledermäuse wurden auf Basis der Festlegungen aus der Antragskonferenz innerhalb des UG repräsentative Probestellen ausgewählt, deren Erfassungsergebnisse anschließend mit Hilfe bestimmter Prognoseverfahren auf das gesamte UG transferiert wurden.
So konnten den vorhandenen Biotopstrukturen entsprechende faunistische Bestandsdaten zugeordnet werden, wodurch schließlich eine Einschätzung der planerischen Risiken möglich wurde.

2.) Speziell für Amphibien und die Avifauna wurde vor Auftragserteilung der Untersuchungsrahmenzwischen Vorhabensträger, Planern und Behörden abgestimmt. Die ersten Begehungen hinsichtlich der Amphibien und der Avifauna wurde von den Büros GfN, Kiel und PGÖL, Braunschweig durchgeführt und durch die leguan gmbh im Anschluss weiter fortgeführt. Bezüglich der Amphibien war durch die Erstbegehung die Auswahl der zu untersuchenden Gewässer und für die Avifauna der Untersuchungsraum vorgegeben.
Für die Avifauna fand in bestimmten Korridoren im Umfeld der Trassenvarianten bzw. der Bestandsstrecke, abhängig von der Relevanz der jeweiligen Vogelarten, eine flächendeckende Erfassung statt.

Die Erhebungen der ausgewählten Organismengruppen dienten dazu, mögliche Trassenvarianten im Rahmen des Raumordnungsverfahrens vergleichend bewerten zu können.

Sondergutachten NATURA 2000 - FFH-Synopse

Der Natura 2000-Gebietsschutz war als eigenständiger Belang innerhalb der Abwägung im Rahmen des ROV zu berücksichtigen. Bei der Wahl der abschließenden Vorzugsvariante durften dieser keine nicht überwindlichen Planungshindernisse entgegenstehen. Hierfür wurden im Rahmen der FFH-Synopse potenzielle Beeinträchtigungen der Varianten bzw. Streckenabschnitte auf alle möglicherweise relevanten Natura 2000-Gebiete im Raum aufgezeigt und hinsichtlich ihrer Erheblichkeit bewertet.
Vorhabenbedingt waren mögliche Beeinträchtigungen von mehreren Natura 2000-Gebieten im Vorfeld nicht mit hinreichender Sicherheit auszuschließen. Die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutz- und Erhaltungszielen dieser Gebiete war daher gemäß Art. 6 der FFH-RL i. V .m. § 34 BNatSchG zu prüfen.

Zunächst wurden alle potenziell betroffenen Natura 2000-Gebiete einschließlich ihrer Schutz- und Erhaltungsziele vorgestellt und sämtliche vorhabensbedingten Beeinträchtigungsszenarien dargelegt und betrachtet.
Mit der Planungsphase des ROV und dem Maßstab der Linienfindung korrespondierend, erfolgte die Prüfung der jeweiligen Verträglichkeit bzw. die Einschätzung der Erheblichkeit der betreffenden Auswirkung auf einer entsprechend angepassten großräumigen Ebene.
Ziel der FFH-Synopse war es, aus den gewählten Varianten und Streckenabschnitten diejenigen herauszuarbeiten, die aus Natura 2000-Sicht als die verträglichsten Varianten bzw. Streckenabschnitte im Rahmen des ROV angesehen werden konnten.

Innerhalb des Vorhabensgebietes wurden im Vorfeld 23 Natura 2000-Gebiete selektiert, die einer näheren Prüfung zu unterziehen waren. Es wurde zwischen hohem, mittlerem, geringem und keinem Konfliktpotenzial differenziert. Ein hohes Konfliktpotenzial entsprach einer direkten Betroffenheit. Eine solche lag vor, wenn das Schutzgebiet durch die Variante bzw. den Streckenabschnitt gequert wird oder es sich in unmittelbarer Nähe des betreffenden Gebietes befindet.
Auf die FFH-VP bezogen bedeutete dies, dass bei einem hohen Konfliktpotenzial erhebliche Beeinträchtigungen anzunehmen waren, wodurch die Ableitung von Maßnahmen der Schadensbegrenzung erforderlich wurde.

Auf die FFH-VVP bezogen bedeutete dies, dass bei einem hohen Konfliktpotenzial Beeinträchtigungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen waren, und dass eine weiterführende Prüfung i.S. einer FFH-VP erforderlich wurde.
Sofern abstandsbedingt Beeinträchtigungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele der geprüften NATURA 2000 Gebiete mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden konnten, war für diese eine weitere Prüfung entbehrlich.

Abschließend wurde vor dem Hintergrund der skizzierten Methodik, eine Vorzugsvariante herausgearbeitet, für die im Vergleich die geringsten Auswirkungen bzw. die geringsten Beeinträchtigungen zu prognostizieren waren.

Weiter führende Informationen finden Sie hier: Planunterlagen (Digitaler Planungsordner). Die Unterlage "Sondergutachten NATURA 2000" finden Sie in Band 3 - Nr. 6, die Unterlage "Sondergutachten Flora und Fauna" finden Sie in Band 3 - Nr. 7.)

Projektmitarbeit Sondergutachten Flora und Fauna

Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Dipl.-Biol. Andreas Albig
Dipl.-Ing. (FH) Holger Gruß
Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf, bis Juli 2014
Dipl.-Biol. Dr. Gisela Bertram
Dipl.-Biol. Tom Müller
Dipl.-Biol. Haiko Petersen
Dipl.-Biol. Jörg Roloff
Dipl.-Ing. (FH) Christian Rosemeyer
Dipl.-Landschaftsökologin Nicole Janinhoff
Dipl. Biol. Dr. Lea Märtin
Dipl.-Biol. Eva Strothotte
Dipl.-Biol. Dr. Jens Poschadel
Dipl.-Biol. Klaus Grothendieck
Dipl.-Biol. Martin Gottschling
Dipl.-Biol. Jörn Hartje
Dipl.-Biol. André Jankowski
Dipl.-Ing. (FH) Anne Spitschak
Dipl.-Ing. (FH) Rainer Haupt
Dipl.-Biol. Felix Weiß
Dipl.-Landschaftsökologin Marlene Münkenwarf

Projektmitarbeit Sondergutachten NATURA 2000

Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf, bis Juli 2014
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Rolf Peschel


Aktualisierung: 10.02.2015